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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Antermendi GmbH, Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Antermendi" genannt). Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Antermendi und den Kunden, die unsere Reiseleistungen in Anspruch nehmen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Antermendi und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Antermendi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Antermendi den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Antermendi zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Antermendi dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Antermendi vor, an das Antermendi für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

3. Bezahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.

3.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Antermendi berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Antermendi sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Antermendi nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Antermendi ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antermendi in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antermendi unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Antermendi den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Antermendi, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Antermendi hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antermendi nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5 Antermendi behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Antermendi nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

6.2 Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Antermendi ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt bis zu 30 Tage vor Reisebeginn 50 Euro pro Person.

6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Antermendi kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

  • a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  • b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

8.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Antermendi kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Antermendi nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Antermendi, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat Antermendi zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Antermendi mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Antermendi einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Antermendi zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Antermendi verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antermendi erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Antermendi für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  • a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • b) soweit Antermendi für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung von Antermendi für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.3 Antermendi haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antermendi sind.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Antermendi unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.3 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr, soweit sie nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Antermendi oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Antermendi beruhen, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Antermendi oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Antermendi beruhen.

12.4 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Antermendi wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Antermendi nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 Antermendi haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antermendi eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Antermendi findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Antermendi im Ausland für die Haftung von Antermendi dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.3 Der Kunde kann Antermendi nur an deren Sitz verklagen.

14.4 Für Klagen von Antermendi gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Antermendi vereinbart.

14.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand: Januar 2023

Kontaktdaten:

Antermendi GmbH
Kurfürstendamm 123
10711 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 89407433
E-Mail: [email protected]
Website: www.antermendi.com

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